Bestellerprinzip – Keine Provisionen mehr für Mieter
Die Umsetzung wird frühestens zum Jahreswechsel 22/23 stattfinden und betrifft ausschließlich Mietobjekte. Beim Kauf von Immobilien ändert sich nichts, hier bleiben beide Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) gleichberechtigte Auftraggeber und werden auch weiterhin neutral und kompetent von den Immobilienmaklern vertreten und beraten um für beide Seiten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Weiterlesen